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DEÖDZustGIn Kraft

ÖDZustG – Gesetz über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes

Gesetz über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes

Ausfertigung: 1960-08-20BGBl I 1960, 705Original ansehen

ÖDZustG – Gesetz über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.08.1960. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Die Aufgaben, die der Bundesminister der Finanzen bisher bei Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst hatte, übernimmt jetzt der Bundesminister des Innern. Es geht nur um die Zuständigkeit, also wer für etwas verantwortlich ist.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Behörden und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit Tarifverträgen zu tun haben.

Ein Beispiel

Wenn bisher der Finanzminister einen Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst unterschrieben hat, macht das jetzt der Innenminister.

Begriffe

tarifrechtliche Regelungen:
Das sind Verträge, die Arbeitsbedingungen wie Lohn oder Arbeitszeit für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst festlegen.
Zuständigkeiten:
Das bedeutet, wer für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich ist und Entscheidungen treffen darf.
öffentlicher Dienst:
Damit sind alle Beschäftigten gemeint, die für den Staat, Länder oder Gemeinden arbeiten, z. B. in Ämtern oder Schulen.
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