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DEBImSchV 31 2024In Kraft

BImSchV 31 2024 – 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigung: 2024-01-10BGBl I 2024, Nr. 7Original ansehen

BImSchV 31 2024 – 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.01.2024. Der Text hat 23 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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