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DEEKrV 1In Kraft
EKrV 1 – Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
EKrV 1 – Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1964. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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