Zurück zu Gesetzen
DEEKrV 1In Kraft

EKrV 1 – Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

Ausfertigung: 1964-09-02BGBl I 1964, 711Original ansehen

EKrV 1 – Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1964. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt