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DEWasSiG§13VIn Kraft
WasSiG§13V – Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des Wassersicherstellungsgesetzes
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des Wassersicherstellungsgesetzes
WasSiG§13V – Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.05.1986. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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