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DEKHStatVIn Kraft
KHStatV – Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser
Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser
KHStatV – Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.04.1990. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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