EssigV – Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
EssigV – Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.04.1972. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wie starker Essig und Essigessenz verkauft werden dürfen. Sie müssen in sicheren Flaschen oder Behältern abgefüllt sein. Auf den Behältern muss ein Warnhinweis stehen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller, Händler und Verkäufer von Essig und Essigessenz in Deutschland.
Ein Beispiel
Ein Supermarkt verkauft Essigessenz in einer Plastikflasche. Die Flasche muss fest verschlossen sein und den Warnhinweis „Vorsicht! Nicht unverdünnt genießen!“ tragen.
Begriffe
- In den Verkehr bringen:
- Etwas zum Verkauf anbieten oder verkaufen.
- Beanspruchungen:
- Belastungen, die auf die Flasche wirken, zum Beispiel Druck oder Stöße.
- Wasserfreie Essigsäure:
- Reine Essigsäure ohne Wasser, die als Maß für den Säuregehalt dient.
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