VerifZusAusfG – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998
VerifZusAusfG – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.01.2000. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 19 — Beschränkung des Zugangs
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wann Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nicht überall hin dürfen. Die Europäische Atomgemeinschaft kann den Zugang begrenzen, um geheime oder sicherheitsrelevante Informationen zu schützen. Bis eine genaue Vereinbarung getroffen ist, darf die Gemeinschaft selbst Regeln aufstellen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Europäische Atomgemeinschaft, die Internationale Atomenergie-Organisation und Staaten, die dem Verifikationsabkommen zugestimmt haben.
Begriffe
- Zugangsrecht nach § 17:
- Das Recht der IAEO-Inspektoren, bestimmte Anlagen zu betreten und zu prüfen, um die Einhaltung von Atomabkommen zu überwachen.
- Nichtverbreitung sensitiver Informationen:
- Geheime Daten, die nicht an Unbefugte weitergegeben werden dürfen, weil sie für die Verbreitung von Atomwaffen genutzt werden könnten.
- Physischer Schutz:
- Sicherheitsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass radioaktives Material gestohlen oder missbraucht wird.
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