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DEAFG§116GIn Kraft

AFG§116G – Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Ausfertigung: 1986-05-15BGBl I 1986, 740Original ansehen

AFG§116G – Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.05.1986. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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