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DEÜblG2§10DVIn Kraft
ÜblG2§10DV – Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes
ÜblG2§10DV – Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.11.1952. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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