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DEÜblG 1In Kraft
ÜblG 1 – Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
ÜblG 1 – Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.11.1950. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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