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ASG – Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Ausfertigung: 1968-07-09BGBl I 1968, 787Original ansehen

ASG – Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.07.1968. Der Text hat 46 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 38 — Rechtsverordnung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt besondere Arbeitsbedingungen für bestimmte Arbeitnehmer. Es geht um Personen, die für die Bundeswehr, verbündete Streitkräfte oder damit verbundene Unternehmen arbeiten. Für sie gelten einige allgemeine Arbeitsvorschriften, aber mit einer anderen zuständigen Behörde.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Arbeitnehmer bei der Bundeswehr, verbündeten Streitkräften und bestimmten Unternehmen, die diese Streitkräfte versorgen.

Ein Beispiel

Ein Mechaniker arbeitet bei einer Firma, die Fahrzeuge für die Bundeswehr repariert. Für ihn gelten besondere Regeln, wer für Arbeitsfragen zuständig ist – nicht das normale Arbeitsamt, sondern eine Stelle des Verteidigungsministeriums.

Begriffe

Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von einer Behörde oder Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz wirkt.
Bundesministerium der Verteidigung:
Die deutsche Regierungsbehörde, die für die Bundeswehr und militärische Angelegenheiten zuständig ist.
Zustimmung des Bundesrates:
Die Zustimmung der Vertretung der deutschen Bundesländer zu bestimmten Gesetzen oder Verordnungen.
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