VersStGDB – Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes
Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes
VersStGDB – Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.07.1937. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 13 — Berechnung und Entrichtung der Steuer im Pauschverfahren
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Manchmal ist es sehr aufwendig, alle Unterlagen für die Versicherungsteuer genau zu prüfen. Dann darf das Bundeszentralamt für Steuern erlauben, dass die Steuer nicht genau berechnet wird, sondern mit einem festen Betrag (Pauschale).
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Versicherungsunternehmen und das Bundeszentralamt für Steuern.
Ein Beispiel
Ein kleines Versicherungsbüro hat viele alte Verträge ohne digitale Unterlagen. Statt jede Police einzeln zu prüfen, darf es eine vereinfachte Steuer zahlen.
Begriffe
- Pauschverfahren:
- Eine vereinfachte Methode, bei der nicht jeder einzelne Fall berechnet wird, sondern ein fester Betrag gezahlt wird.
- Steuerfestsetzung:
- Der offizielle Bescheid, wie viel Steuer gezahlt werden muss.
- Bundeszentralamt für Steuern:
- Eine Behörde in Deutschland, die für bestimmte Steuern zuständig ist.
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