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DEBewG§55Abs3/4DVIn Kraft
BewG§55Abs3/4DV – Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
BewG§55Abs3/4DV – Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.07.1967. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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