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DEKostErmÄndGIn Kraft
KostErmÄndG – Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
KostErmÄndG – Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.06.1970. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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