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AtG – Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

Ausfertigung: 1959-12-23BGBl I 1959, 814Original ansehen

AtG – Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.12.1959. Der Text hat 95 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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