Zurück zu Gesetzen
DEBLGIn Kraft

BLG – Bundesleistungsgesetz

Bundesleistungsgesetz

Ausfertigung: 1956-10-19BGBl I 1956, 815Original ansehen

BLG – Bundesleistungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.10.1956. Der Text hat 98 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 22

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass jemand Geld zahlen muss, wenn der Staat bestimmte Leistungen anfordert. Die Höhe des Geldes richtet sich nach den normalen Preisen für solche Leistungen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die vom Staat Leistungen nach bestimmten Vorschriften des Bundesleistungsgesetzes erhalten.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen stellt dem Staat Maschinen zur Verfügung, weil der Staat diese angefordert hat. Das Unternehmen bekommt dafür Geld, das sich nach den üblichen Preisen für solche Maschinen richtet.

Begriffe

Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9:
Eine bestimmte Art von Leistung, die der Staat nach dem Bundesleistungsgesetz anfordern kann. Hier geht es um Dinge, die der Staat in besonderen Fällen braucht.
Leistungsempfänger:
Die Person oder das Unternehmen, die oder das die Leistung vom Staat erhält oder nutzen muss.
Entschädigung:
Geld, das gezahlt wird, um eine Leistung oder einen Aufwand auszugleichen.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt