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KapErhStG – Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Ausfertigung: 1959-12-30BGBl I 1959, 834Original ansehen

KapErhStG – Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.12.1959. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 10 — Anwendungszeitraum

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, ab wann das Gesetz gilt. Es gilt seit dem 1. Januar 1984 in seiner aktuellen Form. Für bestimmte Aktien, die vor diesem Datum ausgegeben wurden, gilt aber noch die alte Regelung.

Wen betrifft das?

Das betrifft Unternehmen, die Aktien an Arbeitnehmer ausgegeben haben, und die Arbeitnehmer selbst.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen hat 1983 Aktien an seine Mitarbeiter verschenkt. Für diese Aktien gilt heute noch die alte Steuerregel aus dem Jahr 1983.

Begriffe

Nennkapital:
Das ist das Grundkapital einer Firma, das in Aktien aufgeteilt ist. Es steht in den offiziellen Papieren der Firma.
Gesellschaftsmittel:
Das sind Rücklagen oder Gewinne einer Firma, die nicht ausgezahlt, sondern für die Firma genutzt werden.
§ 8 Abs. 1:
Das ist ein bestimmter Abschnitt in diesem Gesetz. Er regelt etwas für Aktien, die vor 1984 ausgegeben wurden.
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