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ThermMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin

Ausfertigung: 1986-05-27BGBl I 1986, 834Original ansehen

ThermMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.1986. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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