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DEThermMAusbVIn Kraft
ThermMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin
ThermMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.1986. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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