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OrdenG – Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Ausfertigung: 1957-07-26BGBl I 1957, 844Original ansehen

OrdenG – Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.07.1957. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 16

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Alle Auszeichnungen, die die DDR verliehen hat, gelten seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nicht mehr. Wer eine solche Auszeichnung hatte, kann seitdem keine Rechte mehr daraus ableiten.

Wen betrifft das?

Menschen, die in der DDR staatliche Auszeichnungen erhalten haben, und Behörden, die über solche Ansprüche entscheiden müssten.

Ein Beispiel

Jemand hat 1988 in der DDR einen Orden für besondere Leistungen bekommen. Seit dem 3. Oktober 1990 kann diese Person keine Urkunden mehr nachfordern oder den Orden offiziell tragen, wenn er verloren ging.

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