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SVFAG – Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Land Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung

Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Land Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung

Ausfertigung: 1953-08-07BGBl I 1953, 848Original ansehen

SVFAG – Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.08.1953. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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