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DEFRG§15VIn Kraft
FRG§15V – Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15V – Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.11.1960. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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