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DEWSchZinsBek 38In Kraft
WSchZinsBek 38 – Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen
Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen
WSchZinsBek 38 – Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.06.1984. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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