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DEWSchZinsBek 38In Kraft

WSchZinsBek 38 – Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen

Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen

Ausfertigung: 1984-06-29BGBl I 1984, 855Original ansehen

WSchZinsBek 38 – Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.06.1984. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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