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DERVO§368oAbs4VIn Kraft

RVO§368oAbs4V – Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen

Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen

Ausfertigung: 1956-11-10BGBl I 1956, 861Original ansehen

RVO§368oAbs4V – Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.11.1956. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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