OrthVersorgUVV – Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
OrthVersorgUVV – Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.07.1973. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, welche Hilfsmittel Unfallverletzte bekommen können. Dazu gehören künstliche Gliedmaßen oder andere orthopädische Hilfen. Die Hilfsmittel sollen die Heilung unterstützen oder den Alltag erleichtern.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen, die durch einen Unfall verletzt wurden und eine orthopädische Versorgung benötigen.
Ein Beispiel
Ein Handwerker verliert bei einem Arbeitsunfall einen Arm. Er bekommt eine Prothese, damit er wieder greifen kann und seinen Beruf ausüben kann.
Begriffe
- orthopädische Versorgung:
- Medizinische Hilfe mit speziellen Geräten oder künstlichen Körperteilen, die nach Verletzungen helfen.
- Körperersatzstücke:
- Künstliche Teile des Körpers, wie zum Beispiel ein künstliches Bein oder Arm.
- Versicherungsfall:
- Ein Ereignis, für das eine Versicherung (z. B. Unfallversicherung) zuständig ist und Leistungen zahlt.
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