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DESGB5ÜbVIn Kraft

SGB5ÜbV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Ausfertigung: 2010-02-12BGBl I 2010, 88Original ansehen

SGB5ÜbV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.02.2010. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel überträgt eine bestimmte Aufgabe vom Gesundheits-Ministerium auf das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das Bundesamt darf dann selbst Regeln für die Krankenkassen aufstellen. Es geht um die Höhe von Beiträgen und Zuschüssen für bestimmte Versicherte.

Wen betrifft das?

Betroffen sind das Bundesamt für Soziale Sicherung, das Gesundheits-Ministerium und die gesetzlichen Krankenkassen.

Ein Beispiel

Das Bundesamt könnte zum Beispiel festlegen, wie hoch der Zuschuss für eine bestimmte Gruppe von Rentnern zur Krankenversicherung sein soll.

Begriffe

Ermächtigungen:
Das Recht, bestimmte Regeln oder Entscheidungen zu treffen.
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
Ein Gesetzbuch, das die Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland enthält.
Rechtsverordnungen:
Regeln, die von einer Behörde erlassen werden und für alle gelten, ohne dass das Parlament jedes Mal zustimmen muss.
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