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KredWG – Gesetz über das Kreditwesen

Gesetz über das Kreditwesen

Ausfertigung: 1961-07-10BGBl I 1961, 881Original ansehen

KredWG – Gesetz über das Kreditwesen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.07.1961. Der Text hat 234 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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