LuftVGÄndG – Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
LuftVGÄndG – Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.12.1958. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 6
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, was im Saarland gilt, wenn ein deutsches Luftverkehrs-Gesetz auf andere Regeln oder Behörden verweist. Im Saarland gelten dann die eigenen saarländischen Regeln und Behörden. Das gilt auch, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich sagt, dass es diese Regeln oder Behörden meint.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen und Unternehmen im Saarland, die mit dem Luftverkehrsgesetz zu tun haben, sowie saarländische Behörden.
Ein Beispiel
Wenn das deutsche Luftverkehrsgesetz sagt, dass eine bestimmte Bundesbehörde zuständig ist, aber diese Behörde gibt es im Saarland nicht, dann ist stattdessen die entsprechende saarländische Behörde zuständig.
Begriffe
- Verweisung:
- Wenn ein Gesetz auf eine andere Regel oder Vorschrift hinweist, die dann auch gelten soll.
- stillschweigend vorausgesetzt:
- Etwas wird nicht ausdrücklich gesagt, aber es wird angenommen, dass es gilt.
- zuständig:
- Eine Behörde oder Stelle ist für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich.
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