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DEBewG§55Abs8DVIn Kraft
BewG§55Abs8DV – Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 8 des Bewertungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 8 des Bewertungsgesetzes
BewG§55Abs8DV – Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 8 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.08.1967. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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