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MMilchPulvV – Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver
Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver
MMilchPulvV – Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.06.1978. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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