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AgrarGeoSchDG – Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes

Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes

Ausfertigung: 2026-01-11BGBl. I 2026, Nr. 9Original ansehen

AgrarGeoSchDG – Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.01.2026. Der Text hat 46 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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