MainDonWasStrG 2 – Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße
Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße
MainDonWasStrG 2 – Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.06.1986. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Eigentumsverhältnisse und Fischereirechte
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wem bestimmte Teile der Main-Donau-Wasserstraße gehören. Der Bund ist Eigentümer der genannten Strecken. Bayern hat das Recht, dort zu fischen, aber andere Fischereirechte bleiben bestehen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft den Bund, den Freistaat Bayern, sowie Personen oder Gruppen mit bestehenden Fischereirechten an diesen Wasserstraßen.
Ein Beispiel
Wenn jemand bisher in einem Abschnitt des Main-Donau-Kanals fischen durfte, darf er das weiterhin, auch wenn Bayern jetzt das Fischereirecht hat.
Begriffe
- Eigentum:
- Das Recht, über eine Sache zu bestimmen, z. B. sie zu nutzen oder zu verkaufen.
- Fischereirecht:
- Das Recht, in einem bestimmten Gewässer Fische zu fangen.
- Wertausgleich:
- Eine Entschädigung, wenn jemand durch eine Regelung einen finanziellen Nachteil hat. Hier gibt es keine.
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