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OrgBAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin

Ausfertigung: 2019-02-11BGBl I 2019, 92Original ansehen

OrgBAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.02.2019. Der Text hat 29 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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