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KWMV – Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen

Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen

Ausfertigung: 1995-01-24BGBl I 1995, 92Original ansehen

KWMV – Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.1995. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wer für Strafen zuständig ist, wenn jemand gegen bestimmte Regeln für Kriegswaffen verstößt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommt diese Aufgabe. Es geht um Verstöße gegen § 4 dieser Verordnung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Firmen, die mit bestimmten Kriegswaffen handeln oder sie ausführen, sowie Behörden, die Verstöße prüfen.

Ein Beispiel

Eine Firma exportiert eine Waffe, die unter die Verordnung fällt, ohne die nötige Meldung. Das BAFA kann dann eine Strafe verhängen.

Begriffe

Ordnungswidrigkeiten:
Verstöße gegen Regeln, die mit einer Geldstrafe bestraft werden können, aber keine Straftat sind.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Eine deutsche Behörde, die unter anderem den Export von Waren und Waffen kontrolliert.
§ 4 dieser Verordnung:
Ein anderer Paragraf in derselben Verordnung, der bestimmte Pflichten für Kriegswaffen festlegt.
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