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HolzbhAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Ausfertigung: 1997-01-27BGBl I 1997, 93Original ansehen

HolzbhAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.1997. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Ausbildungsberufsbild

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf listet auf, was Auszubildende zum Holzbildhauer oder zur Holzbildhauerin mindestens lernen müssen. Es geht um handwerkliche Fähigkeiten, Wissen über den Betrieb und Regeln für Sicherheit und Umweltschutz.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Betriebe, die die Ausbildung zum Holzbildhauer oder zur Holzbildhauerin anbieten.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender lernt, wie man eine Holzskulptur plant, Werkzeuge richtig benutzt und die Oberfläche der Skulptur behandelt, damit sie lange hält.

Begriffe

Tarifrecht:
Regeln, die in Verträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt sind, z. B. zu Löhnen oder Arbeitszeiten.
Abformverfahren:
Techniken, um eine Form von einem Gegenstand zu machen, z. B. um eine Kopie herzustellen.
Restaurieren:
Reparieren oder Erhalten von alten oder beschädigten Kunstwerken oder Gegenständen.
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