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DEBewG§39DV 1In Kraft
BewG§39DV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
BewG§39DV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.08.1967. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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