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AufgÜbertrV OFD Düsseld – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Ausfertigung: 1972-06-21BGBl I 1972, 946Original ansehen

AufgÜbertrV OFD Düsseld – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.1972. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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