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WaStrÜbgVtr – Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Ausfertigung: 1921-07-29RGBl I 1921, 962Original ansehen

WaStrÜbgVtr – Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.07.1921. Der Text hat 26 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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