LTV – Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere
Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere
LTV – Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.01.2009. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wann und wie Schiffe für Lots-Dienste bezahlen müssen. Die Zahlungspflicht beginnt, sobald ein Schiff ein bestimmtes Seegebiet befährt oder einen Lotsen anfordert. Die Rechnung muss später bezahlt werden, sonst gibt es Zinsen oder weitere Maßnahmen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Schiffseigner, Reedereien und Kapitäne, die Lots-Dienste in deutschen Seegebieten nutzen.
Ein Beispiel
Ein Frachtschiff fährt in die Elbmündung und benötigt einen Lotsen. Sobald es das Gebiet befährt, entsteht die Zahlungspflicht. Der Reeder bekommt später eine Rechnung und muss sie innerhalb von 14 Tagen bezahlen, sonst werden Zinsen fällig.
Begriffe
- Lotsabgaben:
- Gebühren, die für das Befahren bestimmter Seegebiete gezahlt werden müssen.
- Lotsgelder:
- Gebühren für die Dienstleistung eines Seelotsen, der Schiffe sicher durch schwierige Gewässer führt.
- Sicherheitsleistung:
- Eine Geldsumme oder Bürgschaft, die hinterlegt wird, um eine spätere Zahlung zu garantieren.
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