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DEFKeramAusbVIn Kraft

FKeramAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

Ausfertigung: 1995-01-24BGBl I 1995, 98Original ansehen

FKeramAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.1995. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Ausbildungsberufsbild

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf listet auf, was Auszubildende im Beruf Figurenkeramformer oder Figurenkeramformerin mindestens lernen müssen. Es geht um praktische Fähigkeiten und theoretisches Wissen, die für die Arbeit wichtig sind. Dazu gehören Regeln für die Ausbildung, Sicherheit am Arbeitsplatz und verschiedene Arbeitsschritte bei der Herstellung von Keramikfiguren.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Betriebe, die die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer oder zur Figurenkeramformerin anbieten.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender lernt, wie man Tonfiguren aus Formen nimmt, ohne sie zu beschädigen. Danach übt er, die Teile zusammenzusetzen und kleine Fehler mit Werkzeugen zu korrigieren.

Begriffe

Berufsbildung:
Damit sind alle Regeln und Inhalte gemeint, die für die Ausbildung in einem Beruf wichtig sind.
Tarifrecht:
Das sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Löhne, Arbeitszeiten und andere Bedingungen.
Retuschieren:
Kleine Fehler an Keramikteilen mit Werkzeugen ausbessern, damit sie glatt und schön aussehen.
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