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DEStVOuaVsAusnV 3In Kraft

StVOuaVsAusnV 3 – Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften

Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften

Ausfertigung: 1990-06-05BGBl I 1990, 999Original ansehen

StVOuaVsAusnV 3 – Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.06.1990. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Die Verordnung gilt auch in Berlin. Die Verordnung enthält Ausnahmen von Regeln für den Straßenverkehr. Sie wurde durch ältere Gesetze auf Berlin ausgeweitet.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die in Berlin am Straßenverkehr teilnehmen oder mit den Ausnahmen zu tun haben.

Begriffe

Verordnung:
Eine offizielle Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird. Sie hat Gesetzeskraft.
Drittes Überleitungsgesetz:
Ein älteres Gesetz, das regelt, wie andere Gesetze oder Verordnungen in Berlin gelten sollen.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Ein amtliches Dokument, in dem neue Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden.
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