AAÜGErstV – Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
AAÜGErstV – Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.05.1992. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Durchführung des Erstattungsverfahrens und der Abrechnung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wie der Staat Geld zurückzahlt, das er für bestimmte Rentenansprüche ausgibt. Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr für das ganze Kalenderjahr. Am Ende wird geprüft, ob die vorläufig gezahlten Beträge mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmen.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Personen, die Ansprüche aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR haben, sowie Behörden, die die Auszahlungen verwalten.
Ein Beispiel
Eine Person erhält monatlich einen Vorschuss für ihre Zusatzrente. Am Jahresende prüft das Bundesamt, ob der Vorschuss zu hoch oder zu niedrig war und gleicht die Differenz aus.
Begriffe
- Erstattungsverfahren:
- Ein Prozess, bei dem geprüft wird, wie viel Geld der Staat zurückzahlen muss.
- Vorschüsse:
- Vorläufig gezahlte Beträge, bevor die endgültige Summe feststeht.
- Schlussabrechnung:
- Die endgültige Berechnung am Jahresende, um zu sehen, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde.
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