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HZInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin

Ausfertigung: 1997-01-27BGBl I 1997, 100Original ansehen

HZInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.1997. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Berichtsheft

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass Auszubildende zum Handzuginstrumentenmacher ein Berichtsheft führen müssen. Das Heft ist ein Nachweis über die Ausbildung. Der Ausbilder muss das Heft regelmäßig prüfen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende zum Handzuginstrumentenmacher und ihre Ausbilder.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender schreibt jede Woche auf, welche Arbeiten er im Betrieb gemacht hat, z. B. Holz bearbeitet oder ein Akkordeon repariert. Der Ausbilder schaut sich die Einträge alle zwei Wochen an.

Begriffe

Berichtsheft:
Ein Heft, in dem Auszubildende aufschreiben, was sie während der Ausbildung gelernt und gemacht haben.
Ausbildungsnachweis:
Ein anderes Wort für Berichtsheft. Es beweist, was in der Ausbildung passiert ist.
Ausbildender:
Die Person oder der Betrieb, der die Ausbildung durchführt, also der Ausbilder.
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