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DEAuslSchuldAbkAGIn Kraft
AuslSchuldAbkAG – Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
AuslSchuldAbkAG – Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.08.1953. Der Text hat 122 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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