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DEGBWiederhVIn Kraft
GBWiederhV – Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
GBWiederhV – Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.07.1940. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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