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InnAusV – Verordnung zu den Innovationsausschreibungen

Verordnung zu den Innovationsausschreibungen

Ausfertigung: 2020-01-20BGBl I 2020, 106Original ansehen

InnAusV – Verordnung zu den Innovationsausschreibungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.01.2020. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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