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DEHolzbInstrmMAusbVIn Kraft
HolzbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.1997. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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