Zurück zu Gesetzen
DEHolzbInstrmMAusbVIn Kraft

HolzbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin

Ausfertigung: 1997-01-27BGBl I 1997, 109Original ansehen

HolzbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.1997. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt