SGleiG 2024 – Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024 – Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.01.2024. Der Text hat 76 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 13 — Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt: Wenn eine Soldatin oder ein Soldat in Teilzeit arbeitet und Familie oder Pflegeaufgaben hat, kann sie oder er mehr Stunden arbeiten wollen. Dann muss die Dienststelle sie oder ihn bevorzugt berücksichtigen, wenn eine passende Stelle frei wird und die Qualifikation stimmt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Soldatinnen und Soldaten, die in Teilzeit arbeiten und Familien- oder Pflegeaufgaben haben.
Ein Beispiel
Eine Soldatin arbeitet 20 Stunden pro Woche, weil sie ihr Kind betreut. Sie möchte auf 40 Stunden aufstocken. Wenn eine Vollzeitstelle frei wird und sie die nötigen Fähigkeiten hat, muss sie vor anderen Bewerbern berücksichtigt werden.
Begriffe
- Teilzeitbeschäftigung:
- Arbeiten mit weniger Stunden pro Woche als eine Vollzeitstelle (meist weniger als 40 Stunden).
- Dienstposten:
- Eine bestimmte Stelle oder Position bei der Bundeswehr, für die jemand gesucht wird.
- rechtlich schutzwürdige Interessen:
- Gründe, die gesetzlich besonders geschützt sind, z. B. wenn ein anderer Bewerber selbst Pflegeaufgaben hat oder aus anderen wichtigen Gründen Vorrang braucht.
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