Zurück zu Gesetzen
DEWZG§4IFADBekIn Kraft
WZG§4IFADBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4IFADBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.1980. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
