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DEMitbestGIn Kraft

MitbestG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Ausfertigung: 1976-05-04BGBl I 1976, 1153Original ansehen

MitbestG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.05.1976. Der Text hat 42 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 28 — Beschlußfähigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wann ein Aufsichtsrat Entscheidungen treffen darf. Es müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder dabei sein. Sonst ist der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die einen Aufsichtsrat haben, und deren Mitglieder.

Ein Beispiel

Ein Aufsichtsrat hat 12 Mitglieder. Damit er Entscheidungen treffen kann, müssen mindestens 6 Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

Begriffe

Aufsichtsrat:
Eine Gruppe von Personen, die ein Unternehmen überwacht und wichtige Entscheidungen mittrifft.
beschlussfähig:
Dass eine Gruppe genug Mitglieder hat, um offizielle Entscheidungen treffen zu können.
Aktiengesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für Unternehmen festlegt, die Aktien ausgeben.
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