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MilzbRbV – Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Ausfertigung: 1991-05-23BGBl I 1991, 1172Original ansehen

MilzbRbV – Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.05.1991. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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